Greenpeace und Bund Naturschutz rufen zu einer Kundgebung vor dem Europäischen Patentamt auf. Im Jahr 2002 hat das Europäische Patentamt der britischen Firma Plant Bioscience auf einen normal gezüchteten Brokkoli ein Patent erteilt. Aufgrund des Widerspruchs zweier Konkurrenzunternehmen ist dieses Verfahren zum Präzedenzfall geworden. 2010 hat die große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts über das Patent entschieden, das mittlerweile auf den Lebensmittel-Giganten Monsanto übergegangen war: Zwar ist nicht die Züchtung patentierbar, jedoch das Saatgut, die Pflanze und ihre essbaren Teile. Die öffentliche Anhörung, die eigentlich heute hätte stattfinden sollen, wurde auf Antrag der Industrie abgesagt. Stattdessen wird vor dem Europäischen Patentamt in München demonstriert. Die Politik soll aufgefordert werden, Initiative dagegen zu ergreifen. In der Pressekonferenz am 25. Oktober schilderte der Patent-Berater von Greenpeace, Christoph Then, die juristischen Unklarheiten, die zur umstrittenen Grundsatzentscheidung der Großen Beschwerdekammer geführt haben. Diese hat 2010 geurteilt, dass auf konventionelle Züchtungen generell keine Patente angemeldet werden können, dies aber nur auf den patentrechtlich völlig unerheblichen Züchtungsvorgang beschränkt, während die Pflanze, das Saatgut und ihre essbaren Teile zur Patentierung freigegeben wurden. Der Fall würde also so ausgelegt, dass das Verfahren zur Züchtung unpatentierbar bleibt, die Pflanze juristisch jedoch wie eine Erfindung behandelt wird. Dagegen sprechen europäische Verbotsregelungen, nach denen weder Pflanzensorten noch die biologische Form zur Züchtung von Pflanzen patentiert werden können. Die öffentliche Anhörung, die heute hätte stattfinden sollen, wurde abgesagt, weil sowohl Patentamt wie auch Lebensmittelindustrie kein Interesse an Grundsatzdiskussionen darüber hätten, mutmaßte Then.
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